Top-Positionierung Österreichs in der öffentlichen Verwaltung durch fortschrittliche Rahmenbedingungen für die Beschaffung innovativer Lösungen

Status Quo

  • Laut Digitalisierungsbericht des BMDW (2021) können Unternehmen durch stärkere Digitalisierung der Verwaltung bis zu 54% der Kosten der Behördeninteraktion reduzieren. Für Österreich bedeutet das, dass Unternehmen auf diese Weise bis zu €100 Mio. jährlich einsparen könnten. [2]
  • Eine Vereinfachung von Verwaltungsprozessen auf Basis neuer, innovativer Technologien ist sowohl für Unternehmen als auch für die Bürger:innen aufgrund bestehender bürokratischer Strukturen derzeit nur unzureichend möglich.
  • Die Anwendung von künstlicher Intelligenz zur Maximierung von Sicherheit und der niederschwellige Zugang zu Informationen und Dialog sind derzeit noch keine Entwicklungsschwerpunkte bei IT-Dienstleistungseinrichtungen der öffentlichen Hand (z.B.: Robotic Process Automation, Predictive Data Analysis, Natural Language Processing, Blockchain-Technologie, eID etc.).
  • Langwierige Vorbereitungsprozesse sowie fehlende Standardisierung von Ausschreibungen führen bei Innovations- und Digitalisierungsprojekten dazu, dass sich die Rahmenbedingungen für Projekte bereits während des Förderprozesses ändern.
  • Bei der Umsetzung von maßgeblichen und innovativen Projekten kommt es oftmals im Vorfeld zur Durchführung von nicht ausschreibepflichtigen Piloten. Diese kosten nicht nur Zeit, sondern berücksichtigen derzeit auch nicht die getätigten Investitionen während der Pilotphase bzw. die unerwünschten und urheberrechtlichen Nebeneffekte für konkurrierende Unternehmen.

Vision

  • Die Förderung der Beschaffung innovativer Lösungen für die öffentliche Verwaltung als entscheidender, zukunftsorientierter Schlüsselfaktor für Österreichs Standort

Maßnahmen

  • Fokus auf die Qualifizierung des Berufsbildes der öffentlichen Beschaffer:in
  • Schaffung von innovationsfördernden vergaberechtlichen Rahmenbedingungen
  • Erleichterte Beschaffung von innovativen Lösungen
  • Klare Aufgabenstellung und Besetzung der IÖB
  • Evaluierung der Innovativen Beschaffungen
  • Vereinfachter Zugang für innovative KMU
  • Stärkung inhaltsbezogener Bewertungskriterien über den Preis im Falle von technologie-bezogener Ausschreibungen

Diese Maßnahmen bewirken

  • Bestehende Rahmenbedingungen werden flexibilisiert, beschleunigt, an kürzere Innovationszyklen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst.
  • Steuerung von Innovationsentwicklung durch den öffentlichen Einkauf, von innovativen Produkten, Systemlösungen und Dienstleistungen
  • Optimale Nutzung der Chancen und Möglichkeiten des Bundesvergaberecht
  • Attraktivierung von innovativen Projekten der öffentlichen Hand durch Anwendung von Innovationspartnerschaften und breit angelegten Markterkundungen in der Anfangsphase und durch klare Regelungen von Nutzungs- und Urheberrechten
  • Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich

[2] Digitalisierungsbericht BMDW 2021, Seite 11