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Crowdinvesting – Positives Echo seitens Regierung

Die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH begrüßt den neuen Plan seitens der Regierung zur Erhöhung der Prospektpflicht.

Durch die Vereinfachung des Investments vor allem in Technologie-Start-ups werden so zukünftig Fortschritt und Innovation, insbesondere im IKT-Bereich gesichert.Mit der noch bestehenden Prospektpflichtgrenze von 250.000 Euro ist Crowdinvesting nur für einen eingeschränkten Anlegerkreis interessant und erschwert gerade die Weiterentwicklung von regionalen Unternehmen. Die Prospekterstellung und Prüfung kosten derzeit viel Geld welches in weiterer Folge für das eigentliche Projekt fehlt.  Durch eine geplante Erhöhung der Prospektpflichtgrenze soll es Jungunternehmen erleichtert werden, Investoren aus der breiten Öffentlichkeit zu finden. Der Plan der Regierung sieht vor, dass die Pflicht zur Prospekterstellung erst ab einer Grenze von fünf Millionen Euro gelten soll. Ab 100.000 Euro soll in Zukunft ein Informationsblatt, ab 1,5 Millionen Euro eine „Prospektpflicht light“ genügen. Eine tatsächliche Umsetzung dieser Regelung ist jedoch noch ausständig.

Forderungen der INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH

Weitere Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Start-ups hat auch bereits die IOÖ konkretisiert. Um die Investitionsbereitschaft in die österreichische Realwirtschaft nachhaltig zu stärken, sind steuerliche und gesellschaftsrechtliche Forderungen für eine Verbesserung der Start-up-Rahmenbedingungen erarbeitet worden.

Stimulierung von Privatkapital

Seitens der IOÖ wird die Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrages von 100.000 Euro pro Jahr zur Investition in Start-ups angeregt. Damit wird eine Stimulierung von Privatkapital angestrebt und private Anleger hätten somit einen Freibetrag, welcher für Investitionen in Start-ups geltend gemacht werden kann.

Steuerliche Hindernisse beseitigen

Ein weiterer Hebel ist die steuerliche Abschreibbarkeit von Verlusten aus Start-up-Beteiligungen. Derzeit können Verluste aus Investitionen in Start-ups nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Es muss zumindest die Möglichkeit bestehen, nicht verbrauchte Verluste aus Start-ups als sogenannte „Wartetastenverluste“ in kommenden Perioden vorzutragen, um diese mit späteren Gewinnen verrechnen zu können.

Die „Klein AG“ – Eine moderne Rechtsform

Gesellschaftsrechtlich ist die Einführung einer modernen Rechtsform eine weitere Überlegung. Die übliche Rechtsform von Start-ups, die GmbH, bringt etliche Nachteile für Privatanleger mit sich, wie zum Beispiel einen aufwändigen Formalismus, mangelnde Flexibilität bei Aufnahme von Kapital, mangelnde gesetzliche Voraussetzungen für Management- und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sowie die nicht leicht nachvollziehbare Stammkapital- und Anteilsberechnung.

Zielführend wäre die Verbindung von GmbH und AG, eine sogenannte „Klein AG“. Diese könnte insbesondere folgende Merkmale aufweisen: Senkung des zur Gründung notwendigen Grundkapitals, Zulässigkeit von Umlaufbeschlüssen der Gesellschafter, Aufsichtsrats-, aber zumindest Abschlussprüferpflicht nur ab bestimmten Umsatzschwellen oder ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl, ein Upgrade auf „Große AG“ ist jederzeit möglich.

Diese Maßnahmen können gerade in Österreich Privatanleger mobilisieren. Durch die Investition in österreichische Unternehmen können der Kapitalfluss ins Ausland reduziert sowie das öffentliche Budget entlastet werden.

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